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Energielabel ab 01.Juli 2016
Ab dem 01. Juli 2016 tritt die EU-Verordnung zur Energieverbrauchs-kennzeichnung gewerblicher Kühl- und Gefrierlagerschränke in Kraft – Verordnung (EU) Nr. 2015/1094.
Danach müssen künftig bestimmte Geräte, die vornehmlich für die gekühlte Lagerung von Lebensmitteln im gewerblichen Bereich konzipiert wurden, mit dem sogenannten Energielabel gekennzeichnet werden.
Die beispielhafte Abbildung des Energielabels für den ALPENINOX Kühlschrank KU 703 PREMIUM zeigt und erklärt die einzelnen Komponenten des Energielabels.
Energieeffizienzklassen
Die Bandbreite der Energieeffizienzklassen reichen ab dem 01. Juli 2016 von A bis G. Diese Tatsache irritiert viele Fachhändler und Endanwender, die aus dem Haushaltsbereich die Energieeffizienzklassen A+++ bis D kennen. Die Erklärung hierfür sind die stark voneinander abweichenden Testbedingungen für den gewerblichen Bereich auf der einen und dem Haushaltsbereich auf der anderen Seite. Die folgende Tabelle zeigt, dass aufgrund dessen die beiden Energielabel völlig verschieden und nicht miteinander vergleichbar sind.
Stromverbrauch
Der auf dem Energielabel angegebene Stromverbrauch wird pro Jahr angegeben. Dazu werden die Werte, die unter den vorgeschriebenen Testbedinungen für 24 Stunden erreicht werden, mit dem Faktor 365 multipliziert.
Nutzinhalt
Der Nutzinhalt Kühlen oder Gefrieren wird gemäß der Norm EN 16825 ermittelt.
Klimaklassen
Es sind folgende Klimaklassen zugelassen:
Klimaklasse 3 (Niederleistungskühllagerschrank):
Umgebungstemperatur: +10 °C bis +25 °C
relative Luftfeuchtigkeit: 60%
Klimaklasse 4:
Umgebungstemperatur: +10 °C bis +30 °C
relative Luftfeuchtigkeit: 55%
Klimaklasse 5 (Hochleistungskühllagerschrank):
Umgebungstemperatur: +10 °C bis +40 °C
relative Luftfeuchtigkeit: 40%
Wichtiger Kundenvorteil des Energielabels: Die Klimaklasse gibt an, bis zu welcher Temperatur die für die Lagerung von Lebensmitteln geforderten Lagertemperaturen Gewaehrleistungrt werden!
Die Messung des angegebenen Energieverbrauchs erfolgt jedoch - unabhängig von der ausgewiesenen Klimaklasse – bei Klimaklasse 4, das heißt bei +30 °C und 55% relative Luftfeuchte.
Wie geht es weiter?
Das Energielabel wird bis zum 01. Juli 2019 angepasst: Die Energieeffizienz-klassen G und F werden schrittweise unzulässig und es erfolgt eine Erweiterung bis zur Energieklasse A+++.
Welche Geräte sind nicht betroffen?
Für unter anderem diese Geräte gilt die neue Kennzeichnungspflicht nicht:
Geräte mit statischer Kühlung; Kühl- und Gefrierkombinationen; Truhen und andere Kühlgeräte, die für den direkten Lebensmittelverkauf bestimmt sind.
Aufgrund der stark abweichenden Testbedingungen, sind die Energieklassen sowie der kWh/annum-Wert zwischen Gewerbe- und Haushaltsprodukten nicht miteinander vergleichbar.
Ab dem 1. Juli 2019 wird das Energielabel bis zur Energieeffizienzklasse A+++ erweitert, die Klassen F und G verlieren dagegen schrittweise ihre Gültigkeit für den weiteren Verkauf.
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind unter anderem Geräte mit statischer Kühlung, offene Schränke bei denen das Offensein den Haupteinsatzzweck erfüllt oder auch Geräte die hauptsächlich für das Ausstellen und den Verkauf von Produkten bestimmt sind.
Also auf die Plätze! Fertig! Energie sparen!
Energieeffizienztabelle: