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Gewerbetiefkühlschrank TKU 400 Weiss

ArtNr.: NC-46711232002-0-M-0

Umluft mit Volltür, für EN 600 x 400 mm

Ab Lager, letzte Update: 20:30 Uhr
Angebotspreis:
1.627,21
(exkl. 19 % MwSt. /
1.936,38 €
inkl. 19 % MwSt.) frei Bordsteinkante
Hersteller: NordCap NordCap

Tiefkühlschrank TKU 400 W

Technische Daten

  • Gewerbetiefkühlschrank mit Umluft Kühlung, steckerfertig
  • Innenraum zur Aufnahme von EN-Blechen 600 x 400 mm   
  • außen Stahlblech, weiß lackiert
  • innen Edelstahl  ohne Schmutzfugen
  • Volltür, Schloss, Griffmulde, Magnetdichtung(en), Türanschlag rechts, wechselbar
  • Energiesparisolierung, 60 mm
  • elektronische Steuerung, HACCP-Kontrollfunktion und Service-Alarm 
  •  Gestell für Auflageschienen (Abstand in mm: 60), werkzeugfrei wechselbar
  • abgerundete Ecken
  • elektronische Steuerung
  • automatische Abtauung, automatische Tauwasserverdunstung (Aggregatabwärme)
  • Rippen für den individuellen Rosteinschub
  • serienmäßig mit 4 fixierten Verdampferrosten
  • Hinweis:
  • Nicht für EN-Behälter 600 x 400 mm geeignet!

Technische Details

  •   Breite außen:800 Tiefe außen:605 Höhe außen:1990 mm



 Artikelnummer:46711232002-0-M-0 GTIN:4063377180115 Anschlussart:steckerfertig Kühlungsart (Produkt):Umluftkühlung Verkleidung außen:Stahlblech, beschichtet, weiß Verkleidung innen:Edelstahl 1.4509, tiefgezogen Isolierung:PUR-Hartschaum in mm: bis zu 60 Aufnahme (wahlweise):21 x EN 600 x 400 mm Bruttoinhalt:500 l Nettoinhalt:321 l Bruttogewicht:129 kg Temperaturbereich:-22 bis -18 °C bei 40 °C UT und 40 % RF

 Klimaklasse:5 (+40 °C UT und 40 % RF) 

  Breite außen:800 Tiefe außen:605 Höhe außen:1990 Breite innen:680 Tiefe innen:450 Höhe innen:1360 Tiefe bei geöffn. Tür:1370 mm

 Kältemittel:R-290 Kälteleistung:539 W | -10 °C (VT) Kältemittel Füllmenge:90 g Anschlusswert Elektro:0,47 kW | 230 V | 1 | 50 Hz Absicherung:2,7 Steuerung:elektronische Steuerung Energieeffizienzklasse:E Energieverbrauch:6,73 kWh/24h Energieverbrauch:2456 kWh/annum Energieeffizienzindex:80,00 


  • 24 Monate Vor Ort  Gewährleistung  ( jetzt auch bei Cool Produkten 24 Monate vor ORT ) in Deutschland

    12 Monate Materialgewähr für Kunden im Ausland 

  • ansonsten gelten für Endverbraucher unsere allgemeinen AGB 

  • Bei Messegeräten für Gewerbe  6 Monate Vor Ort Gewähr in Deutschland und  6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland 

  • Kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante vor die erste verschlossene Türe ebenerdig  (dt. Festland), ab einem Warenwert von 150 €
  •  
  • Zwischenverkauf vorbehalten
  • 24 Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf das NordCap Gesamtprogramm Kühltechnik sowie die NordCap PROJECT-LINE
  • 24 Monate Gewährleistung auf das NordCap Gesamtprogramm Koch- und Spültechnik (12 Monate Lohn & Teile plus 12 Monate Teile)
  • 24  Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf unser NordCap COOL-LINE-Programm. 
  • 6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland

Die ausführlichen Gewährleistungsbedingungen können Sie auch in unseren AGB nachlesen. Sie stellen eine freiwillige zusätzliche Leistung seitens NordCap dar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon selbstverständlich unberührt.

Bitte beachten Sie, dass nur das vollständig ausgefüllte und an NordCap zurückgesandte Inbetriebnahmeprotokoll Spültechnik zum Gewährleistungsanspruch berechtigt.

Sie benötigen schnellen und professionellen Service innerhalb des Gewährleistungszeitraums? Kein Problem! Bitte füllen Sie hierzu unseren Gewährleistungsantrag aus.

 

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden und in Ziffer VII. nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). • Grundlage unserer Sachmangelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. • Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Zeigt sich bei der Anlieferung ein Sachschaden, der als Folge des Transports eingetreten sein könnte, so hat der Käufer dies bereits auf dem Frachtbrief oder einem sonstigen Auslieferungsdokument des Transporteurs zu vermerken, versäumt er dies, geht dies zu seinen Lasten. • Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. • Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. • Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich darüber, falls sich der Preis dieses Artikels ändert bzw. Ihrem Wunschpreis entspricht.

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