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Tapaskühler TAPAS 4 GN

ArtNr.: NC-4554646041

passend für 4 x GN 1/3-40 Behälter

Geringer Lagerbestand. Bitte anfragen.
Angebotspreis:
1.343,46
(exkl. 19 % MwSt. /
1.598,72 €
inkl. 19 % MwSt.) frei Bordsteinkante
Hersteller: NordCap Schnaeppchen NordCap Schnaeppchen

Tapaskühler TAPAS 4 GN

Restbestand von Tecfrigo Hersteller im Lager Düsseldorf

Technische Daten

  • steckerfertiger Kühlaufsatz zur Tapas-Präsentation auf gekühlter Platte und einer ungekühlten Zwischenetage
  • außen Glasaufsatz über den Korpusflächen schwarz mattiert
  • innen Edelstahl
  • bedienseitig mit Schiebetüren
  • kundenseitige Panoramaverglasung servicefreundlich für Reinigungszwecke klappbar
  • zur Aufnahme von 4 GN-Behältern 1/3 mit max. 40 mm Höhe geeignet
  • energiesparende  Led Innenbeleuchtung, warmer Farbton
  • manuelle Abtauung
  • 4 justierbare Stellfüße 
  • Temperaturbereich: +3°C bis +5°C

Abmessungen

  • Maße (BxTxH): 1085mm x 380mm x 255mm
  • Gewicht: 33 kg
Artikelnummer:4554646041 Anschlussart:steckerfertig Kühlungsart (Produkt):statische Kühlung Verkleidung außen:Glasaufsatz über den Korpusflächen schwarz mattiert Verkleidung innen:Edelstahl Abstell- und Lagerfläche:1 x gekühlte Platte zur Tapas-Präsentation Bruttogewicht:39 kg Nettogewicht:25 kg Temperaturbereich:3 bis 5 °C bei 30 °C UT und 55 % RF Klimaklasse:4 (+30 °C UT und 55 % RF) Kältemittel:R-290 Kältemittel Füllemenge:80 g Anschlusswert Elektro:0,19 kW | 230 V | 1 | 50 Hz Steuerung:elektronische Steuerung, Digitalanzeige Energieeffizienzklasse:D Energieverbrauch:959 kWh/annum

Ob Sushi-Restaurant oder Tapasbar – Gestalten Sie einladende Auslagen mit speziellen Kühlaufsätzen für kleine Köstlichkeiten

Das Auge isst mit – dies gilt nicht nur für zubereitete Speisen, sondern auch für deren Präsentation. Alle von NordCap angebotenen Modelle bestehen aus Edelstahl und Glas und verfügen über eine energiesparende LED-Innenbeleuchtung, um Ihre Ware ins richtige Licht zu setzen. Da bei der Verwendung von rohem Fisch für Sushi bestimmte Temperaturen eingehalten werden müssen, kühlen diese Aufsätze mit einem leistungsstarken Doppelverdampfersystem auf einen zulässigen Bereich zwischen +1 und +5 °C. So ist eine gleichbleibende Qualität der innliegenden Ware gewährleistet. Die Geräte sind allesamt zum Aufsetzen an bereits vorhandene Arbeitstische oder Kühltresen konzipiert.

 

 
 

Energieeffizienzklasse


Leistungsdaten:
Kältemittel: R 290

Abmessungen in mm:
außen (B x T x H): 1090 x 380 x 260

Einbaumasse in mm:


Technische Daten:
Anschlusswert: 190 W / 230 V

Gewichtsangaben:
Bruttogewicht: 39 kg Nettogewicht: 25 kg

Temperaturangaben:
Temperaturbereich: +3 bis +5 °C bei 30 °C UT und 55 % RF Klimaklasse: 4 (+30 °C UT und 55% RF)

6 Monaten Gewährleistung (Lohn und Teile). Verschleißteile sind ausgenommen. Die Geräte sind ausschließlich für den gewerblichen Einsatz bestimmt.“

  • 6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland

 

Verantwortliche Person für die EU:

NordCap GmbH & Co. KG

Thalenhorststraße 15

DE-28307 Bremen (Germany)

 

 

Telefon:  +49 421 48557-0

Email: produktsicherheit@nordcap.de

https://www.nordcap.de/

ansonsten gelten für Endverbraucher unsere allgemeinen AGB 

  • Lieferfrist: 4 - 5 Werktage
  • Kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante vor die erste verschlossene Türe ebenerdig  (dt. Festland), ab einem Warenwert von 150 €
  •  
  • Zwischenverkauf vorbehalten
  • Rücknahme ausgeschlossen 
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden und in Ziffer VII. nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). • Grundlage unserer Sachmangelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. • Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Zeigt sich bei der Anlieferung ein Sachschaden, der als Folge des Transports eingetreten sein könnte, so hat der Käufer dies bereits auf dem Frachtbrief oder einem sonstigen Auslieferungsdokument des Transporteurs zu vermerken, versäumt er dies, geht dies zu seinen Lasten. • Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. • Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. • Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
 
Verantwortliche Person für die EU:
NordCap GmbH & Co. KG
Thalenhorststraße 15
DE-28307 Bremen (Germany)
 
 
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Email: produktsicherheit@nordcap.de
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