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Abfallkühler AFKM 240-3

ArtNr.: NC-474202403

steckerfertig, fertig montiertpassend für 3 x 240 l Mülltonne

Nicht auf Lager. ca. 6 Wochen. Bitte anfragen. Letzte Update: 11:30 Uhr
Angebotspreis:
5.637,89
(exkl. 19 % MwSt. /
6.709,09 €
inkl. 19 % MwSt.) frei Bordsteinkante
Hersteller: NordCap NordCap

Breite Tiefe Höhe
Außen 2473 mm 890 mm 1207 mm
Innen - 765 mm 1072 mm

- 1470 mm -
Verpackung 2500 mm 1000 mm 1500 mm

3 x Mülltonne à 240 l (nicht im Lieferumfang)

 

Temperaturbereich

+2 bis +10 °C bei 43 °C UT und 60 % RF

 

Klimaklasse

T (+18 bis +43 °C)

 

Produktbeschreibung

  • Abfallkühler / Konfiskatkühler in steckerfertiger Ausführung
  • modellabhängig zur Aufnahme von 3 Mülltonnen à 120 l oder 240 l geeignet
  • je Tonne 1 Einfüllklappe (300 x 360 mm) in der Decke und 1 Flügeltür, abschließbar
  • genaue Positionierung der Mülltonne durch eine Mülltonnenarretierung
  • innen und außen komplett aus CNS DIN 1.4301 gefertigt
  • eingeschäumter Verdampfer in der Rückwand
  • statische Kühlung
  • leistungsstarke, tropenfeste Kühlmaschine für die Gewaehrleistungrte Abkühlung auf bis zu +2°C Maschinenfach rechts,
    nicht wechselbar, 353 mm breit 
  • Abtauung mittels Maschienenstopp, natürlich Tauwasserverdunstung, elektrische Tauwasserverdunstung auf Anfrage
  • integrierte Winterschaltung/ Sumpfheizung 
  • elektronische Steuerung ohne Temperaturanzeige, mit Spritzwasserschutz hinter der Blende montiert 
  • Isolierung aus bis zu 75 mm starken Polyurethan Hartschaum
  • die Lieferung erfolgt fertig montiert, ohne Mülltonnen

Abmessungen in mm:
außen (B x T x H): 2473 x 890 x 1207 innen (B x T x H): 710 x 765 x 1072 bei geöffneter Tür (T): 1470


Leistungsdaten:
Kältemittel: R290 Ab- / Ausstellfläche: 3 x Mülltonnen à 240 l (nicht im Lieferumfang)

Temperaturangaben:
Temperaturbereich: +2 bis +10 °C bei 43 °C UT und 60 % RF Klimaklasse: T (+16 bis +43 °C)

Gewichtsangaben:
Bruttogewicht: 290 kg Nettogewicht: 275 kg

Weitere Informationen:
Kälteleistung: 727 W / VT -10 °C Anschlusswert: 460 W / 230 V Energieverbrauch: 3,3 kWh / 24h
  • 24 Monate Vor Ort  Gewährleistung  ( jetzt auch bei Cool Produkten 24 Monate vor ORT ) in Deutschland

    12 Monate Materialgewähr für Kunden im Ausland 

  • ansonsten gelten für Endverbraucher unsere allgemeinen AGB 

  • Bei Messegeräten für Gewerbe  6 Monate Vor Ort Gewähr in Deutschland und  6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland 

  • Kostenlose Anlieferung frei Bordsteinkante vor die erste verschlossene Türe ebenerdig  (dt. Festland), ab einem Warenwert von 150 €
  •  
  • Zwischenverkauf vorbehalten
  • 24 Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf das NordCap Gesamtprogramm Kühltechnik sowie die NordCap PROJECT-LINE
  • 24 Monate Gewährleistung auf das NordCap Gesamtprogramm Koch- und Spültechnik (12 Monate Lohn & Teile plus 12 Monate Teile)
  • 24  Monate Gewährleistung (Lohn & Teile) auf unser NordCap COOL-LINE-Programm. 
  • 6 Monate  Materialersatz auf Messegeräte für Gewerbekunden Ausland

Die ausführlichen Gewährleistungsbedingungen können Sie auch in unseren AGB nachlesen. Sie stellen eine freiwillige zusätzliche Leistung seitens NordCap dar. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon selbstverständlich unberührt.

Bitte beachten Sie, dass nur das vollständig ausgefüllte und an NordCap zurückgesandte Inbetriebnahmeprotokoll Spültechnik zum Gewährleistungsanspruch berechtigt.

Sie benötigen schnellen und professionellen Service innerhalb des Gewährleistungszeitraums? Kein Problem! Bitte füllen Sie hierzu unseren Gewährleistungsantrag aus.

 

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden und in Ziffer VII. nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). • Grundlage unserer Sachmangelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. • Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung. • Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungsund Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Zeigt sich bei der Anlieferung ein Sachschaden, der als Folge des Transports eingetreten sein könnte, so hat der Käufer dies bereits auf dem Frachtbrief oder einem sonstigen Auslieferungsdokument des Transporteurs zu vermerken, versäumt er dies, geht dies zu seinen Lasten. • Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. • Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. • Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. • Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich darüber, falls sich der Preis dieses Artikels ändert bzw. Ihrem Wunschpreis entspricht.

Prüfcode

Laufzeit monatl. Rate
24 Monate 341,49 €
32 Monate 265,01 €
36 Monate 242,20 €
48 Monate 192,55 €
54 Monate 177,79 €
60 Monate 166,39 €
72 Monate 150,28 €
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